Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
MtDBwVVDV§ 2 Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwölf Monate.