Gesetze / MtDBwVVDV · BGBl. I 2024, Nr. 227, 2

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

83 Normen · ausgefertigt 04.07.2024 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Vorbereitungsdienst
  4. § 2 Dauer des Vorbereitungsdienstes
  5. § 3 Ziel des Vorbereitungsdienstes
  6. § 4 Wehrtechnische Fachgebiete
  7. § 5 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes
  8. § 6 Bewertung im Vorbereitungsdienst
  9. § 7 Nachteilsausgleich
  10. § 8 Erholungsurlaub
  11. Teil 2 · Auswahlverfahren und Einstellung
  12. § 9 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
  13. § 10 Beschäftigungsdienststelle
  14. § 11 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
  15. § 12 Anforderungen im Auswahlverfahren
  16. § 13 Auswahlkommission
  17. § 14 Ergänzende Festlegungen zum Auswahlverfahren
  18. § 15 Bestandteile des Auswahlverfahrens
  19. § 16 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
  20. § 17 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
  21. § 18 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
  22. § 19 Bewertung der Eignungsmerkmale
  23. § 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
  24. § 21 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  25. Teil 3 · Ausbildung
  26. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften zu Organisation und Inhalt der Ausbildung
  27. § 22 Ausbildungsleitung
  28. § 23 Ausbildungsbeauftragte
  29. § 24 Ausbildende
  30. § 25 Ausbildungsrahmenplan
  31. § 26 Rahmenlehrplan für die fachtheoretische Ausbildung
  32. § 27 Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung
  33. § 28 Ausbildungsplan
  34. § 29 Ausbildungsinhalte
  35. Abschnitt 2 · Fachtheoretische Ausbildung
  36. Unterabschnitt 1 · Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
  37. § 30 Durchführungsort und Durchführungsart
  38. § 31 Lehrgänge
  39. § 32 Einführungslehrgang
  40. § 33 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“
  41. § 34 Lehrgang „Datenverarbeitung“
  42. § 35 Abschlusslehrgang
  43. Unterabschnitt 2 · Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
  44. § 36 Leistungsnachweise in den Lehrgängen
  45. § 37 Durchführung der Klausuren und der Leistungstests
  46. § 38 Bewertung der Klausuren und Leistungstests
  47. § 39 Rangpunktzahlen der Lehrgänge
  48. § 40 Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests
  49. § 41 Ordnungsverstoß
  50. Unterabschnitt 3 · Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
  51. § 42 Zeugnis für den Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“
  52. § 43 Gemeinsames Zeugnis für den Einführungs-, den Datenverarbeitungs- und den Abschlusslehrgang
  53. Abschnitt 3 · Berufspraktische Ausbildung
  54. § 44 Ziele der berufspraktischen Ausbildung
  55. § 45 Inhalte der berufspraktischen Ausbildung
  56. § 46 Bewertung der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung
  57. § 47 Rangpunktzahl der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung
  58. § 48 Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung
  59. Teil 4 · Laufbahnprüfung
  60. Abschnitt 1 · Allgemeines und Organisatorisches
  61. § 49 Zweck der Laufbahnprüfung
  62. § 50 Zulassung zur Laufbahnprüfung
  63. § 51 Teile der Laufbahnprüfung
  64. § 52 Prüfungsamt
  65. § 53 Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung
  66. § 54 Mitglieder der Prüfungskommissionen
  67. § 55 Entscheidungen der Prüfungskommission
  68. § 56 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
  69. § 57 Protokoll über die Laufbahnprüfung
  70. § 58 Ort und Termin der Laufbahnprüfung
  71. Abschnitt 2 · Schriftliche Prüfung
  72. § 59 Zweck der schriftlichen Prüfung
  73. § 60 Klausuren der schriftlichen Prüfung
  74. § 61 Durchführung der Klausuren
  75. § 62 Protokolle über die schriftliche Prüfung
  76. § 63 Bewertung der Klausuren
  77. § 64 Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung
  78. § 65 Bestehen der schriftlichen Prüfung
  79. Abschnitt 3 · Mündliche Prüfung
  80. § 66 Zulassung zur mündlichen Prüfung
  81. § 67 Zweck der mündlichen Prüfung
  82. § 68 Gegenstand der mündlichen Prüfung
  83. § 69 Durchführung der mündlichen Prüfung
  84. § 70 Protokolle über die mündliche Prüfung
  85. § 71 Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
  86. § 72 Bestehen der mündlichen Prüfung
  87. Abschnitt 4 · Bestehen der Laufbahnprüfung
  88. § 73 Bewertung und Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung
  89. § 74 Bestehen der Laufbahnprüfung
  90. § 75 Abschlussnote
  91. § 76 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
  92. § 77 Wiederholung der Laufbahnprüfung
  93. § 78 Laufbahnbefähigung
  94. § 79 Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung bei Bestehen und Abschlusszeugnis
  95. Abschnitt 5 · Gemeinsame Vorschriften für die schriftliche und die mündliche Prüfung
  96. § 80 Verhinderung
  97. § 81 Ordnungsverstoß
  98. § 82 Prüfungsakten und Einsichtnahme
  99. Teil 5 · Schlussvorschrift
  100. § 83 Übergangsvorschrift