Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

MtDBwVVDV

§ 30 Durchführungsort und Durchführungsart

Die Lehrinhalte der fachtheoretischen Ausbildung werden beim Bildungszentrum der Bundeswehr vermittelt. Die Vermittlung erfolgt interaktiv, praxisbezogen und kompetenzorientiert. Sie kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

§ 29 § 31