Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

MtDBwVVDV

§ 34 Lehrgang „Datenverarbeitung“

Im Lehrgang „Datenverarbeitung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern Grundlagen der Informationstechnik einschließlich der praktischen Anwendung vermittelt.

§ 33 § 35