Gesetze / MusikfachhAusbV · BGBl I 2009, 654
Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
11 Normen · ausgefertigt 24.03.2009 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Struktur der Berufsausbildung
- § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 5 Durchführung der Berufsausbildung
- § 6 Abschlussprüfung
- § 7 Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 8 Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 9 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung
- § 10 Zusatzqualifikationen
- § 11 Prüfung der Zusatzqualifikationen
- Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
- Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin