Gesetze / MusikfachhAusbV · BGBl I 2009, 654

Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin

11 Normen · ausgefertigt 24.03.2009 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  3. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  4. § 3 Struktur der Berufsausbildung
  5. § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  6. § 5 Durchführung der Berufsausbildung
  7. § 6 Abschlussprüfung
  8. § 7 Teil 1 der Abschlussprüfung
  9. § 8 Teil 2 der Abschlussprüfung
  10. § 9 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung
  11. § 10 Zusatzqualifikationen
  12. § 11 Prüfung der Zusatzqualifikationen
  13. Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
  14. Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin