Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
MusikfachhAusbV§ 8 Teil 2 der Abschlussprüfung
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung stattfinden.
(2) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich
1.
auf die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.
auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
(3) Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1.
Geschäftsprozesse im Musikhandel,
2.
Wirtschafts- und Sozialkunde,
3.
Kundenberatung.
(4) Für den Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Musikhandel bestehen folgende Vorgaben:
1.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er kann;
a)
Zusammenhänge der Prozesskette vom Einkauf bis zum Verkauf darstellen,
b)
Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle einsetzen sowie
c)
Geschäftsprozesse bearbeiten
2.
für den Nachweis nach Nummer 1 ist aus folgenden Gebieten mindestens eines auszuwählen:
a)
Verkauf,
b)
Marketing,
c)
Warenbeschaffung sowie
d)
Serviceleistungen;
3.
der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;
4.
die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
(5) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:
1.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
2.
der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;
3.
die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
(6) Für den Prüfungsbereich Kundenberatung bestehen folgende Vorgaben:
1.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er kann;
a)
kunden- und serviceorientiert kommunizieren und handeln,
b)
fachbezogene Waren erklären sowie bedarfsorientiert beschaffen, anbieten und verkaufen sowie
c)
kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung der fachbezogenen Waren im Kundengespräch berücksichtigen
2.
der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen;
3.
der Prüfling soll aus zwei ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellten Aufgaben eine auswählen, die Grundlage für die Kundenberatung ist; den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikationseinheit zugrunde zu legen;
4.
die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 30 Minuten, die Vorbereitungszeit für den Prüfling höchstens 15 Minuten.