Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Änderung der Arbeitsgerichtsstruktur
NEUSTRUKTURIERUNG_ARBEITSGERICHTSBEZIRKE§ 4 Errichtung von Kammern des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) in Eberswalde
Ab dem 1. Januar 2023 bestehen in Eberswalde Kammern des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder). Diese Kammern nehmen für den Teil des Arbeitsgerichtsbezirks, der aus den Landkreisen Barnim und Uckermark besteht, die Geschäfte des Arbeitsgerichts wahr.
Einzelnorm