Gesetze / Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen NSVerbG § 25 Hypothekengewinnabgabe Bei Anwendung des § 91 des Lastenausgleichsgesetzes auf Verbindlichkeit einer Einrichtung (§ 1) gilt diese als am 20. Juni 1948 noch bestehend.