Gesetze / NSVerbG · BGBl I 1965, 79

Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen

35 Normen · ausgefertigt 17.03.1965 · Änderungen

  1. Erster Teil · Ansprüche gegen die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und ihre Einrichtungen
  2. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Dem Gesetz unterliegende Ansprüche
  4. § 2 Auflösung
  5. § 3 Dem Gesetz nicht unterliegende Ansprüche
  6. § 4 Erlöschen von Ansprüchen
  7. Zweiter Abschnitt · Zu erfüllende Ansprüche
  8. § 5 Ansprüche aus der Nachkriegszeit
  9. § 6 Schadensersatzansprüche
  10. § 7 Versorgungsansprüche
  11. § 8 Ausgeschlossene Gläubigergruppen
  12. § 9 Wohnsitzvoraussetzungen
  13. § 10 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
  14. § 11 Ansprüche aus dinglichen Rechten
  15. § 12 Gesetzeskonkurrenz
  16. § 13 Zulässigkeit von Aufrechnungen
  17. § 14 Umstellung von Reichsmarkansprüchen
  18. § 15 Anspruchsschuldner
  19. § 16 Anmeldung
  20. § 17 Anmeldestelle
  21. § 18 Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
  22. § 19 Klagefrist
  23. Dritter Abschnitt · Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
  24. § 20 Nachversicherung
  25. § 21 Beginn des Rentenanspruchs
  26. § 22 Rentenfeststellung
  27. § 23 Erstattungspflicht
  28. § 23a Nachversicherung in Sonderfällen
  29. Zweiter Teil · Vermögenswerte der NSDAP und ihrer Einrichtungen
  30. § 24 Vermögensübergang
  31. Dritter Teil · Schlußbestimmungen
  32. § 25 Hypothekengewinnabgabe
  33. § 26 Umstellung und Hypothekengewinnabgabe in Sonderfällen
  34. § 27 Verpflichtungen der Erwerber von Vermögen
  35. § 28 Außerkrafttreten von Vorschriften des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
  36. § 29 Londoner Schuldenabkommen
  37. § 30 Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
  38. § 31 Freistellung von Verwaltungsgebühren
  39. § 32 Amts- und Rechtshilfe
  40. § 33 Geltung in Berlin
  41. § 34 Inkrafttreten