Gesetze / NSVerbG · BGBl I 1965, 79
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen
35 Normen · ausgefertigt 17.03.1965 · Änderungen
- Erster Teil · Ansprüche gegen die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und ihre Einrichtungen
- Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Dem Gesetz unterliegende Ansprüche
- § 2 Auflösung
- § 3 Dem Gesetz nicht unterliegende Ansprüche
- § 4 Erlöschen von Ansprüchen
- Zweiter Abschnitt · Zu erfüllende Ansprüche
- § 5 Ansprüche aus der Nachkriegszeit
- § 6 Schadensersatzansprüche
- § 7 Versorgungsansprüche
- § 8 Ausgeschlossene Gläubigergruppen
- § 9 Wohnsitzvoraussetzungen
- § 10 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
- § 11 Ansprüche aus dinglichen Rechten
- § 12 Gesetzeskonkurrenz
- § 13 Zulässigkeit von Aufrechnungen
- § 14 Umstellung von Reichsmarkansprüchen
- § 15 Anspruchsschuldner
- § 16 Anmeldung
- § 17 Anmeldestelle
- § 18 Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
- § 19 Klagefrist
- Dritter Abschnitt · Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
- § 20 Nachversicherung
- § 21 Beginn des Rentenanspruchs
- § 22 Rentenfeststellung
- § 23 Erstattungspflicht
- § 23a Nachversicherung in Sonderfällen
- Zweiter Teil · Vermögenswerte der NSDAP und ihrer Einrichtungen
- § 24 Vermögensübergang
- Dritter Teil · Schlußbestimmungen
- § 25 Hypothekengewinnabgabe
- § 26 Umstellung und Hypothekengewinnabgabe in Sonderfällen
- § 27 Verpflichtungen der Erwerber von Vermögen
- § 28 Außerkrafttreten von Vorschriften des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
- § 29 Londoner Schuldenabkommen
- § 30 Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
- § 31 Freistellung von Verwaltungsgebühren
- § 32 Amts- und Rechtshilfe
- § 33 Geltung in Berlin
- § 34 Inkrafttreten