Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Neugliederungsvertragsgesetz

NVG

Art 1 Zustimmung zu den Verträgen

Dem in Berlin am 27. April 1995 unterzeichneten Neugliederungs-Vertrag und dem in Berlin am 27. April 1995 unterzeichneten Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag wird zugestimmt. Die Verträge werden nachstehend veröffentlicht.

Art 2