Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Neugliederungsvertragsgesetz
NVGArt 3 Änderung des Volksabstimmungsgesetzes
Das Volksabstimmungsgesetz vom 14. April 1993 (GVBl. I S. 94) wird wie folgt geändert:
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
Der Hinweis auf § 64 wird wie folgt gefaßt:
"§ 64 Veröffentlichung des Neugliederungs-Vertrages"
Der Hinweis auf § 65 wird gestrichen.
§ 64 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Volksentscheid" durch die Wörter "Veröffentlichung des Neugliederungs-Vertrages" ersetzt.
Die Absätze 1 und 3 werden aufgehoben.
Die Absatzbezeichnung "(2)" entfällt.
§ 65 wird aufgehoben.