Gesetze / NWRG · BGBl I 2012, 1366
Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters
25 Normen · ausgefertigt 25.06.2012 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1 · Zweck des Nationalen Waffenregisters, Datenbestand
- § 1 Zweck des Nationalen Waffenregisters; Registerbehörde
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Anlass der Speicherung
- § 4 Inhalt des Nationalen Waffenregisters; Ordnungsnummern
- Kapitel 2 · Datenübermittlungen, Verantwortliche
- Unterkapitel 1 · Datenübermittlung an das Nationale Waffenregister
- § 5 Datenübermittlung durch die Waffenbehörden
- § 6 Datenzuordnung beim Überlassen und Erwerben registrierter Waffen
- § 7 Datenzuordnung bei Wohnortwechsel des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- § 8 Datenpflege durch andere als die Verantwortlichen
- § 9 Protokollierungspflicht bei der Speicherung
- Unterkapitel 2 · Datenübermittlung aus dem Nationalen Waffenregister
- § 10 Übermittlung von Daten an Waffenbehörden, Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden, Steuerfahndung sowie Nachrichtendienste
- § 11 Weitere Voraussetzungen für die Datenübermittlung
- § 12 Gruppenauskunft
- § 13 Datenabruf im automatisierten Verfahren
- § 14 Gruppenauskünfte im automatisierten Verfahren
- § 15 Datenübermittlung für statistische Zwecke
- § 16 Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
- Kapitel 3 · Zweckbindung, Schutzrechte
- § 17 Zweckbindung bei der Datenverarbeitung
- § 18 Löschung von Daten
- § 19 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 19a Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- Kapitel 4 · Schlussvorschriften
- § 20 Verordnungsermächtigung
- § 21 Ausschluss abweichenden Landesrechts
- § 22 Erstmalige Übermittlung des Datenbestandes
- § 23 Einführungsbestimmung; Probebetrieb
- § 24 Inkrafttreten