Gesetze / NWRG · BGBl I 2012, 1366

Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters

25 Normen · ausgefertigt 25.06.2012 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Kapitel 1 · Zweck des Nationalen Waffenregisters, Datenbestand
  4. § 1 Zweck des Nationalen Waffenregisters; Registerbehörde
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. § 3 Anlass der Speicherung
  7. § 4 Inhalt des Nationalen Waffenregisters; Ordnungsnummern
  8. Kapitel 2 · Datenübermittlungen, Verantwortliche
  9. Unterkapitel 1 · Datenübermittlung an das Nationale Waffenregister
  10. § 5 Datenübermittlung durch die Waffenbehörden
  11. § 6 Datenzuordnung beim Überlassen und Erwerben registrierter Waffen
  12. § 7 Datenzuordnung bei Wohnortwechsel des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis
  13. § 8 Datenpflege durch andere als die Verantwortlichen
  14. § 9 Protokollierungspflicht bei der Speicherung
  15. Unterkapitel 2 · Datenübermittlung aus dem Nationalen Waffenregister
  16. § 10 Übermittlung von Daten an Waffenbehörden, Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden, Steuerfahndung sowie Nachrichtendienste
  17. § 11 Weitere Voraussetzungen für die Datenübermittlung
  18. § 12 Gruppenauskunft
  19. § 13 Datenabruf im automatisierten Verfahren
  20. § 14 Gruppenauskünfte im automatisierten Verfahren
  21. § 15 Datenübermittlung für statistische Zwecke
  22. § 16 Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
  23. Kapitel 3 · Zweckbindung, Schutzrechte
  24. § 17 Zweckbindung bei der Datenverarbeitung
  25. § 18 Löschung von Daten
  26. § 19 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  27. § 19a Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
  28. Kapitel 4 · Schlussvorschriften
  29. § 20 Verordnungsermächtigung
  30. § 21 Ausschluss abweichenden Landesrechts
  31. § 22 Erstmalige Übermittlung des Datenbestandes
  32. § 23 Einführungsbestimmung; Probebetrieb
  33. § 24 Inkrafttreten