Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Nationalparkgesetz Unteres Odertal

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§ 1 Erklärung zum Nationalpark

Im Unteren Odertal zwischen Hohensaaten und Mescherin wird gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes ein Nationalpark festgesetzt. Der Nationalpark trägt den Namen „Nationalpark Unteres Odertal“. Er gilt als Naturschutzgebiet, soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist.

§ 2