Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Nationalparkgesetz Unteres Odertal
NatPUOG§ 1 Erklärung zum Nationalpark
Im Unteren Odertal zwischen Hohensaaten und Mescherin wird gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes ein Nationalpark festgesetzt. Der Nationalpark trägt den Namen „Nationalpark Unteres Odertal“. Er gilt als Naturschutzgebiet, soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist.