Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft
NatPVorpBlV§ 2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung
(1) Das Gebiet stellt einen charakteristischen Ausschnitt der vorpommerschen Boddenlandschaft dar. Es setzt sich aus den Teilen Darß, Zingst, Bock, Insel Hiddensee sowie einer Reihe von kleineren Inseln und Halbinseln zusammen. Große Areale nehmen Wasserflächen ein: über 400 qkm Ostseefläche bis zur 10 m-Tiefenlinie, in dem sich die Küstendynamik vollzieht, die Außenbodden vor der westrügenschen Küste sowie Teile der Barther Boddenkette als Binnenbodden. Die Küsten sind größtenteils als Flachküsten ausgebildet, lediglich die Nordspitze von Hiddensee weist eine imposante Steilküste auf. Die Prozesse der Landabtragung und der Neulandbildung sind besonders eindrucksvoll an der West- und Nordküste des Darß sowie am Bock und auf Hiddensee zu beobachten. Sandhaken, zum Teil offene Dünen und das Windwatt am Bock sind charakteristische Oberflächenformenelemente, die an keiner anderen Stelle der deutschen Ostseeküste in dieser Vielfalt vereint sind. Große Waldgebiete bedecken den Alt- und Neudarß sowie Teile der Sundischen Wiese auf Zingst, während für Hiddensee und Westrügen die Waldarmut typisch ist. Landwirtschaftliche Nutzfläche ist vor allem in Form von Grünland verbreitet, als sogenanntes Salzgrünland in allen der Überflutung zugänglichen Stellen, während reine Ackernutzung nur an der westrügenschen Küste kleinflächig vorkommt. Hutungen auf Mineralböden mit charakteristischen Pflanzengesellschaften sind besonders auf Hiddensee ausgeprägt, wo auch Heiden und Magerrasen als historische Kulturlandschaftselemente einen größeren Raum einnehmen. Das Gebiet weist insgesamt einen hohen Grad von Natürlichkeit auf.
(2) Die Grenze des Nationalparks hat folgenden Verlauf:
(3) Die im Zusammenhang bebauten Ortschaften, die innerhalb der unter Abs. 2 beschriebenen Grenzen liegen, gehören einschließlich ihrer nächsten Umgebung nicht zum Nationalpark.
(4) Die Grenze des Nationalparkes ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt. Darüber hinaus ist die Grenze des Nationalparkes in der topographischen Karte 1:25.000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde archivmäßig verwahrt wird und auf die Bezug genommen wird. Weitere Ausfertigungen befinden sich bei der Nationalparkverwaltung und bei den Kreisverwaltungen Ribnitz-Damgarten, Stralsund-Land und Rügen. Bei den genannten Behörden sind die Karten während der Sprechzeiten allgemein zugänglich.