Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Notarverordnung
NotV§ 3 (aufgehoben)
Für § 3 NotV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.