Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland

ORB-Gesetz

§ 1

Dem am 31. August 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2