Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Oberflächenbeschichter/zur Oberflächenbeschichterin

OberflbeschAusbV

§ 5 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 4 § 6