Gesetze / Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
OrdenNachwVAnlage 2 (zu § 7 Abs. 1)
(Inhalt: nicht erfaßtes Muster einer Bescheinigung,
Fundstelle: BGBl. Teil III 1133-2, S. 20)