Gesetze / Orgelbauer-Ausbildungsverordnung OrgAusbV § 3 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2019. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Nach dem 2. Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen 1.Orgelbau und2.Pfeifenbaugewählt werden.