Gesetze / Orgelbauer-Ausbildungsverordnung

OrgAusbV

§ 3 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Nach dem 2. Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Orgelbau und
2.
Pfeifenbau

gewählt werden.

§ 2 § 4