Gesetze / Orgelbauerausbildungsverordnung

OrgBAusbV

§ 11 Prüfungsbereiche

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Orgelbau in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Entwurf und Fertigung,
2.
Durchführen von Teilarbeiten,
3.
Planen und Konstruieren sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 10 § 12