Gesetze / Orgelbauerausbildungsverordnung

OrgBAusbV

§ 18 Prüfungsbereiche

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Pfeifenbau in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Entwurf und Fertigung,
2.
Durchführen von Teilarbeiten,
3.
Planen und Konstruieren sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 17 § 19