Gesetze / Verordnung zur Durchführung des § 157 Absatz 2 der Patentanwaltsordnung
PAO157Abs2DV§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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PAO157Abs2DVDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.