Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Polizeiausbildungs- und Prüfungsordnung
PAPO§ 1 Geltungsbereich, Grundsätze
(1) Diese Verordnung regelt die
Zulassung zur Ausbildung,
Ausbildung und
Prüfungen
im Vorbereitungsdienst für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (Hochschule). Satz 1 Nummer 1 und 2 gilt für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes entsprechend.
(2) Die Hochschule regelt auf der Grundlage ihres Satzungsrechts nähere Vorschriften
über die Ausbildung und die Prüfungen im Vorbereitungsdienst
für den mittleren Polizeivollzugsdienst in einer Lehr- und Prüfungsordnung,
für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in einer Studien- und Prüfungsordnung,
für das Berufspraktikum in jeweils einer Praktikumsordnung und
zum Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren in einer Anerkennungs- und Anrechnungsordnung.