Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Polizeiausbildungs- und Prüfungsordnung

PAPO

§ 1 Geltungsbereich, Grundsätze

(1) Diese Verordnung regelt die

Zulassung zur Ausbildung,

Ausbildung und

Prüfungen

im Vorbereitungsdienst für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (Hochschule). Satz 1 Nummer 1 und 2 gilt für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes entsprechend.

(2) Die Hochschule regelt auf der Grundlage ihres Satzungsrechts nähere Vorschriften

über die Ausbildung und die Prüfungen im Vorbereitungsdienst

für den mittleren Polizeivollzugsdienst in einer Lehr- und Prüfungsordnung,

für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in einer Studien- und Prüfungsordnung,

für das Berufspraktikum in jeweils einer Praktikumsordnung und

zum Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren in einer Anerkennungs- und Anrechnungsordnung.

§ 2