Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Polizeiausbildungs- und Prüfungsordnung
PAPO§ 41 Laufbahnprüfung
Mit Bestehen der Laufbahnprüfung für den höheren Polizeivollzugsdienst wird der akademische Mastergrad durch die Deutsche Hochschule der Polizei verliehen.