Gesetze / Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung

PAuswGebV

§ 2 Gebühr für die eID-Karte

Für die Ausstellung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ist eine Gebühr von 37 Euro zu erheben.

§ 2 § 3a