Gesetze / Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung PAuswGebV § 2 Gebühr für die eID-Karte Historische Fassung — Stand 01.01.2021 bis 01.11.2024. Zur aktuellen Fassung → Für die Ausstellung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ist eine Gebühr von 37 Euro zu erheben.