Gesetze / Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
PAuswGebV§ 3 Gebühren für Berechtigungen
Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:
1.
102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,
2.
80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,
3.
115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.