Gesetze / Personalausweisverordnung

PAuswV

§ 11 Muster für den Personalausweis

Der Personalausweis ist nach dem in Anhang 1 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.

§ 10 § 12