Gesetze / Personalausweisverordnung PAuswV § 11 Muster für den Personalausweis Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 14.03.2026. Zur aktuellen Fassung → Der Personalausweis ist nach dem in Anhang 1 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.