Gesetze / Personalausweisverordnung
PAuswV§ 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis
Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in Anlage 2a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.