Gesetze / Personalausweisverordnung

PAuswV

§ 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis

Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in Anlage 2a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.

§ 12 § 13