Gesetze / Personalausweisverordnung PAuswV § 36e Muster der eID-Karte Die eID-Karte ist nach dem in Anlage 3a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1 entsprechend.