Gesetze / Personalausweisverordnung

PAuswV

§ 36e Muster der eID-Karte

Die eID-Karte ist nach dem in Anlage 3a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1 entsprechend.

§ 36d § 37