Gesetze / Personalausweisverordnung PAuswV § 36e Muster der eID-Karte Historische Fassung — Stand 01.11.2024 bis 14.03.2026. Zur aktuellen Fassung → Die eID-Karte ist nach dem in Anhang 3a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1 entsprechend.