Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz

PBefGZV

§ 1 Genehmigungsbehörden

Genehmigungsbehörden im Sinne des

Personenbeförderungsgesetzes sind:

das Landesamt für Verkehr und Straßenbau,

die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Großen

kreisangehörigen Städte

Eberswalde, Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder.

§ 2