Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz
PBefGZV§ 1 Genehmigungsbehörden
Genehmigungsbehörden im Sinne des
Personenbeförderungsgesetzes sind:
das Landesamt für Verkehr und Straßenbau,
die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Großen
kreisangehörigen Städte
Eberswalde, Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder.