Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Preisangabengesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 und die Preisangabenverordnung

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§ 1

Die Zuständigkeit für Aufgaben nach dem

Preisangabengesetz vom 3. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1429) wird auf die

Ämter, amtsfreien Gemeinden und die kreisfreien Städte als

örtliche Ordnungsbehörden übertragen.

§ 2