Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Preisangabengesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 und die Preisangabenverordnung
POWiZV§ 1
Die Zuständigkeit für Aufgaben nach dem
Preisangabengesetz vom 3. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1429) wird auf die
Ämter, amtsfreien Gemeinden und die kreisfreien Städte als
örtliche Ordnungsbehörden übertragen.