Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Preisangabengesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 und die Preisangabenverordnung
POWiZV§ 2
Die Befugnis, Auskünfte nach § 2 Abs. 1 des
Preisangabengesetzes zu verlangen, wird auf die in § 1 genannten
Behörden übertragen.