Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Preisangabengesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 und die Preisangabenverordnung

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§ 2

Die Befugnis, Auskünfte nach § 2 Abs. 1 des

Preisangabengesetzes zu verlangen, wird auf die in § 1 genannten

Behörden übertragen.

§ 1 § 3