Gesetze / PapTechAusbV 2010 · BGBl I 2010, 436

Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin

19 Normen · ausgefertigt 20.04.2010 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  3. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  4. § 3 Struktur der Berufsausbildung
  5. § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  6. § 5 Durchführung der Berufsausbildung
  7. § 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
  8. § 7 Inhalt von Teil 1 der Abschlussprüfung
  9. § 8 Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung
  10. § 9 Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“
  11. § 10 Prüfungsbereich „Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“
  12. § 11 Inhalt von Teil 2 der Abschlussprüfung
  13. § 12 Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung
  14. § 13 Prüfungsbereich „Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
  15. § 14 Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
  16. § 15 Prüfungsbereich „Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“
  17. § 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  18. § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  19. § 18 Mündliche Ergänzungsprüfung in der Abschlussprüfung
  20. § 19 Übergangsregelung
  21. Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin