Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin

PapTechAusbV 2010

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Papiertechnologe/Papiertechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

§ 2