Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau
PersDienstLAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau
PersDienstLAusbVDie Ausbildung dauert drei Jahre.