Gesetze / Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
PflSchAnwV 1992§ 1 Vollständiges Anwendungsverbot
Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 1 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, dürfen nicht angewandt werden.
Gesetze / Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
PflSchAnwV 1992Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 1 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten, dürfen nicht angewandt werden.