Gesetze / Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung
PflegeArbbV 6§ 5 Ausschlussfrist
Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.
Gesetze / Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung
PflegeArbbV 6Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.