Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
PharmAusbV 2009§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Pharmakant/Pharmakantin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.