Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
PharmAusbV 2009§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
PharmAusbV 2009Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.