Gesetze / Prüfungsberichtsverordnung
PrüfbV 2015§ 57 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen
Das Volumen und die Verwendung der aufgenommenen Fremdmittel am Geld- und Kapitalmarkt sind darzustellen.
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PrüfbV 2015Das Volumen und die Verwendung der aufgenommenen Fremdmittel am Geld- und Kapitalmarkt sind darzustellen.