Gesetze / PrüfbV 2015 · BGBl I 2015, 930

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte

77 Normen · ausgefertigt 11.06.2015 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Berichtszeitraum
  6. § 3 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
  7. § 4 Art und Umfang der Berichterstattung
  8. § 5 Form und Frist der Berichterstattung
  9. § 6 Anlagen
  10. § 7 Zusammenfassende Schlussbemerkung
  11. § 8 Berichtsturnus; Unterzeichnung
  12. Abschnitt 2 · Angaben zum Institut
  13. § 9 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
  14. § 10 Zweigniederlassungen
  15. Abschnitt 3 · Aufsichtliche Vorgaben
  16. Unterabschnitt 1 · Risikomanagement und Geschäftsorganisation
  17. § 11 Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation
  18. § 12 Vergütungssysteme
  19. § 13 IT-Systeme
  20. § 14 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
  21. § 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
  22. § 15 Sanierungsplanung
  23. Unterabschnitt 2 · Handelsbuch
  24. § 16 Vorgaben für das Handelsbuch
  25. § 17 Ausnahme für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang
  26. Unterabschnitt 3 · Eigenmittel, Kapitalquoten und Liquiditätslage
  27. § 18 Ermittlung der Eigenmittel
  28. § 19 Eigenmittel
  29. § 20 Kapitalpuffer
  30. § 21 Kapitalquoten
  31. § 22 Solvabilitätskennzahl bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
  32. § 23 Liquiditätslage
  33. Unterabschnitt 4 · Offenlegung
  34. § 24 Offenlegungsanforderungen
  35. Unterabschnitt 5 · Anzeigewesen
  36. § 25 Anzeigewesen
  37. Unterabschnitt 6 · Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts
  38. § 26 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
  39. § 27 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
  40. § 28 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2021/1230
  41. § 29 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
  42. § 29a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2015/751
  43. § 29b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz
  44. Unterabschnitt 7 · Gruppenangehörige Institute
  45. § 30 Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
  46. Abschnitt 4 · Angaben zum Kreditgeschäft
  47. § 31 Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft
  48. § 32 Länderrisiko
  49. § 33 Organkredite
  50. § 34 Bemerkenswerte Kredite
  51. § 35 Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten
  52. § 36 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes
  53. § 37 Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen
  54. Abschnitt 5 · Abschlussorientierte Berichterstattung
  55. Unterabschnitt 1 · Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung
  56. § 38 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
  57. § 39 Entwicklung der Vermögenslage
  58. § 40 Entwicklung der Ertragslage
  59. § 41 Risikolage und Risikovorsorge
  60. Unterabschnitt 2 · Erläuterungen zur Rechnungslegung
  61. § 42 Erläuterungen
  62. Abschnitt 6 · Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
  63. § 43 Regelungsbereich
  64. § 44 Ort der Berichterstattung
  65. § 45 In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen
  66. § 46 Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen
  67. § 47 Zusammengefasste Eigenmittel
  68. § 48 Zusätzliche Angaben
  69. § 49 Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht
  70. § 50 Ergänzende Vorschriften für Unternehmen eines Finanzkonglomerats (§§ 17, 18 und 23 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes)
  71. Abschnitt 7 · Sondergeschäfte
  72. Unterabschnitt 1 · Pfandbriefgeschäft
  73. § 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
  74. § 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
  75. § 53 (weggefallen)
  76. Unterabschnitt 2 · Bausparkassengeschäft
  77. § 54 Organisation und Auflagen
  78. § 55 Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen
  79. § 56 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen
  80. § 57 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen
  81. § 58 Einsatz von Derivaten
  82. § 59 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
  83. § 60 Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung bei Bausparkassen
  84. Unterabschnitt 3 · Finanzdienstleistungsinstitute
  85. § 61 Eigenmittel gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
  86. § 62 Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute
  87. § 63 Ausnahmeregelung
  88. Unterabschnitt 4 · Factoring
  89. § 64 Angaben bei Instituten, die das Factoring betreiben
  90. Unterabschnitt 5 · Leasing
  91. § 65 Angaben bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben
  92. Unterabschnitt 6 · Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts
  93. § 66 Prüfungsgegenstand
  94. § 67 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
  95. § 68 Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht
  96. § 69 Prüfung von Verwahrstellen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs
  97. Unterabschnitt 7 · Führung eines zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  98. § 69a Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  99. § 69b Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  100. Abschnitt 8 · Datenübersicht
  101. § 70 Datenübersicht
  102. Abschnitt 9 · Schlussvorschriften
  103. § 71 Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung
  104. § 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  105. Anlage 1 (zu § 70) SON01
  106. Anlage 2 (zu § 70) SON02
  107. Anlage 3 (zu § 70) SON04
  108. Anlage 4 (zu § 70) SON05
  109. Anlage 5 (zu § 27)