Gesetze / Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte
PrHaushStatG§ 4
Die Erteilung der Auskunft durch die Haushalte zu den Erhebungen nach § 1 ist freiwillig.
Gesetze / Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte
PrHaushStatGDie Erteilung der Auskunft durch die Haushalte zu den Erhebungen nach § 1 ist freiwillig.