Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung
PrKultbG§ 15
Auf das Dienstverhältnis der Angestellten und Arbeiter der Stiftung finden die für die Angestellten und Arbeiter des Bundes jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, Tarif- und Dienstordnungen sowie Tarifvereinbarungen und Tarifverträge Anwendung.