Gesetze / Verordnung über die Satzung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz"
PrKultbSaV§ 7
(1) Der Präsident vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
(2) Gegenüber dem Präsidenten wird die Stiftung durch den Vorsitzenden des Stiftungsrats vertreten.