Gesetze / Verordnung über die Satzung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz"
PrKultbSaV§ 8
Der Präsident und sein ständiger Vertreter können nicht Mitglieder des Stiftungsrats oder deren Stellvertreter sein.
Gesetze / Verordnung über die Satzung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz"
PrKultbSaVDer Präsident und sein ständiger Vertreter können nicht Mitglieder des Stiftungsrats oder deren Stellvertreter sein.