Gesetze / Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschulen für Bürokaufleute, Bürogehilfinnen und Teilezurichter in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen

PrZBrGleichstV

Schlußformel

Der Bundesminister für Wirtschaft

§ 3