Gesetze / Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
PsychThApprO§ 2 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt
1.
für den Bachelorstudiengang drei Jahre und
2.
für den Masterstudiengang zwei Jahre.