Gesetze / Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
PsychThApprO§ 27 Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung
Die psychotherapeutische Prüfung erstreckt sich auf die im Studium vermittelten Inhalte, über die eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut zur eigenverantwortlichen und selbständigen Berufsausübung verfügen muss (therapeutische Kompetenzen). Besondere Aspekte der verschiedenen Alters- und Patientengruppen sind in die Fragestellungen der psychotherapeutischen Prüfung angemessen einzubeziehen.